Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Überlassung der XETEL-Plattform, die Bereitstellung von Rufnummern und die Erbringung von Sprachverbindungen gegenüber Geschäftskunden.
Entwurf — rechtliche Prüfung ausstehend
Diese Fassung ist ein Entwurf und noch nicht anwaltlich geprüft. Sie ist nicht Vertragsbestandteil. Verbindlich ist ausschließlich die Fassung, die bei Vertragsschluss in Textform vereinbart wird.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen XETEL und dem Kunden über die Nutzung der XETEL-Plattform, die Bereitstellung von Rufnummern und die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen.
Die Angebote von XETEL richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, XETEL stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind je nach Vereinbarung:
- die zeitlich befristete Überlassung der XETEL-Plattform zur Nutzung über das Internet — Portal, Operations, Workspace und API — für die vereinbarte Zahl von Arbeitsplätzen,
- die Bereitstellung von Rufnummern zur Nutzung durch den Kunden,
- die Herstellung ausgehender und eingehender Sprachverbindungen in den vereinbarten Zielbereichen.
XETEL erbringt die Leistungen bis zum Übergabepunkt an das eigene Netz. Die Anbindung des Kunden an das Internet, dessen lokale Netze und Endgeräte sind nicht Gegenstand des Vertrages.
Rufnummern werden dem Kunden zur Nutzung bereitgestellt und nicht übereignet. Ein Anspruch auf eine bestimmte Rufnummer besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Regulatorisch veranlasste Änderungen bleiben vorbehalten.
Preise und Zahlung
Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die folgenden Entgelte:
- Plattform-Lizenz: 29 € je Arbeitsplatz und Monat, mindestens jedoch 10 Arbeitsplätze.
- Rufnummern: 50 € einmalige Aktivierung je Rufnummer sowie 50 € je Rufnummer und Monat.
- Ausgehende Gespräche: 0,25 € je Minute ohne Volumenzusage. Mit monatlicher Volumenzusage gelten die auf der Preisseite ausgewiesenen Staffelpreise ab 0,20 € je Minute.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Abrechnung erfolgt monatlich. Wiederkehrende Entgelte werden für den laufenden Monat im Voraus, verbrauchsabhängige Entgelte nachträglich abgerechnet. Verbrauch über der zugesagten Menge wird nach der vertraglichen Vereinbarung abgerechnet.
[Bitte ergänzen: Zahlungsziel, zulässige Zahlungsarten, Regelungen zu Verzug, Verzugszinsen und Mahnkosten sowie zur Aufrechnung und zum Zurückbehaltungsrecht.]
Preisanpassungen für künftige Abrechnungszeiträume teilt XETEL mindestens einen Monat vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestvertragslaufzeit von mehr als einem Monat besteht nicht; Jahresverträge sind nicht Voraussetzung für die Nutzung.
[Bitte ergänzen: Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats.]
Kündigungen bedürfen der Textform.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für XETEL insbesondere vor, wenn der Kunde die Dienste rechtswidrig nutzt, gegen wesentliche Mitwirkungspflichten verstößt oder mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug gerät.
Der Kunde kann die Mitnahme der ihm bereitgestellten Rufnummern zu einem anderen Anbieter nach § 59 TKG verlangen. Der Antrag kann bis zu einem Monat nach Beendigung des Vertrages gestellt werden. Nicht portierte Rufnummern fallen mit Vertragsende an XETEL zurück.
Vereinbarte Volumenzusagen laufen unabhängig von der monatlichen Kündbarkeit für den vereinbarten Zeitraum.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der über die Plattform geführten Anrufe verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass:
- Werbeanrufe nur mit der nach § 7 UWG erforderlichen vorherigen ausdrücklichen Einwilligung der angerufenen Person erfolgen und diese Einwilligung nachweisbar dokumentiert und auf Verlangen belegt wird,
- die übermittelte Rufnummer weder zur Täuschung über die Identität noch über den Standort des Anrufers eingesetzt wird und die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes zur Rufnummernübermittlung eingehalten werden,
- Gespräche nur aufgezeichnet werden, wenn alle Gesprächsteilnehmer zuvor wirksam eingewilligt haben (§ 201 StGB) und die Verarbeitung datenschutzrechtlich zulässig ist; bei Beschäftigten sind Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten,
- Widersprüche gegen weitere Kontaktaufnahme unverzüglich umgesetzt und Sperrlisten beachtet werden,
- Zugangsdaten, SIP-Zugänge und API-Schlüssel vertraulich behandelt, gegen unbefugte Nutzung geschützt und bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich gesperrt werden.
Der Kunde stellt XETEL von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Dienste beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
XETEL ist berechtigt, einzelne Rufnummern oder Zugänge vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung vorliegen, die Netzsicherheit gefährdet ist oder eine behördliche Anordnung dies verlangt. XETEL unterrichtet den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald ihr Grund entfallen ist.
Verfügbarkeit und Support
XETEL erbringt eine Plattformverfügbarkeit von 99,99 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt zum XETEL-Netz.
Nicht als Ausfallzeit gelten angekündigte Wartungsfenster, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von XETEL — insbesondere im Netz des Kunden, an dessen Internetanbindung oder Endgeräten — sowie Ereignisse höherer Gewalt.
[Bitte ergänzen: Messverfahren und Messintervall, Lage und Ankündigungsfrist der Wartungsfenster sowie etwaige Gutschriften bei Unterschreitung.]
[Bitte ergänzen: Supportzeiten, Kanäle für Störungsmeldungen, Reaktions- und Entstörzeiten.]
Haftung
XETEL haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet XETEL nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
[Bitte ergänzen: betragsmäßige Haftungshöchstgrenze je Schadensfall und je Vertragsjahr, abgestimmt mit dem Versicherungsschutz.]
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden, ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Die zwingenden Haftungsregelungen des Telekommunikationsgesetzes bleiben unberührt.
Der Kunde trifft für geschäftskritische Erreichbarkeit angemessene eigene Vorsorge, insbesondere durch alternative Kommunikationswege. Über die Plattform können keine Notrufe abgesetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart und technisch eingerichtet ist.
Datenschutz
Soweit XETEL bei der Erbringung der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor der Produktivnutzung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen Bedingungen in seinem Anwendungsbereich vor.
Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm veranlassten Anrufe, Aufzeichnungen und die von ihm eingestellten Daten. Er benennt die Zwecke der Verarbeitung und erteilt die erforderlichen Weisungen.
Für die Verarbeitung von Verkehrs- und Bestandsdaten gelten zusätzlich die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes.
Angaben zu Standorten, Verschlüsselung, Zugriffsschutz und Unterauftragsverarbeitern stellt XETEL auf der Seite Sicherheit & Compliance sowie auf Anfrage bereit.
Änderungen dieser Bedingungen
XETEL kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund einer geänderten Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, behördlicher Vorgaben oder geänderter technischer Rahmenbedingungen erforderlich ist. Die Änderungen werden dem Kunden mindestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
[Bitte ergänzen: ausschließlicher Gerichtsstand nach dem Sitz des Unternehmens.]
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von XETEL auf Dritte übertragen.
[Bitte ergänzen: Fassung und Datum dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.]