Rufnummernmitnahme

Ihre Rufnummern nehmen Sie mit

Die Mitnahme ist ein gesetzliches Recht, kein Entgegenkommen des bisherigen Anbieters. Was § 59 TKG Ihnen zusichert, wie der Ablauf aussieht und woran es in der Praxis hakt.

Was Ihnen gesetzlich zusteht

§ 59 des Telekommunikationsgesetzes regelt die Mitnahme von Rufnummern beim Anbieterwechsel. Die folgenden Punkte sind keine XETEL-Zusagen, sondern Ihre Rechte gegenüber jedem Anbieter.

Anspruch auf Mitnahme

Sie haben beim Anbieterwechsel Anspruch darauf, Ihre Rufnummern zu behalten — bei Ortsnetzrufnummern innerhalb desselben Ortsnetzes.

Höchstens ein Werktag Unterbrechung

Die Unterbrechung des Dienstes darf im Zuge der Portierung einen Werktag nicht überschreiten.

Bis zu einem Monat danach

Die Mitnahme können Sie noch bis zu einem Monat nach Vertragsende verlangen. Ein bereits gekündigter Vertrag schließt die Portierung nicht aus.

Entschädigung bei Verzug

Verzögert sich die Portierung oder scheitert ein vereinbarter Termin, sieht das Gesetz eine Entschädigung vor.

Quellen

Alle auf dieser Seite genannten Marktzahlen stammen aus den folgenden Veröffentlichungen. Eigene Plattformwerte von XETEL sind als solche gekennzeichnet.

  • § 59 TKG (Telekommunikationsgesetz 2021)

Der Ablauf

Den Auftrag erteilen Sie dem aufnehmenden Anbieter — also uns. Wir wickeln die Abstimmung mit dem abgebenden Anbieter ab; Sie kündigen dort nicht selbst.

01

Bestandsaufnahme

Wir erfassen die zu portierenden Rufnummern, den bisherigen Anbieter und die Anschlussart. Rufnummernblöcke und Einzelnummern werden unterschiedlich behandelt.

02

Auftrag und Vollmacht

Sie erteilen den Portierungsauftrag und eine Vollmacht. Beides muss auf den Anschlussinhaber lauten — abweichende Firmierungen sind der häufigste Grund für Rückläufer.

03

Abstimmung mit dem Abgeber

Wir stellen den Portierungsantrag und stimmen den Termin ab. Der abgebende Anbieter prüft die Daten gegen seinen Bestand.

04

Portierung

Zum vereinbarten Termin wird die Nummer umgeschaltet. Die Unterbrechung bleibt innerhalb des gesetzlichen Rahmens von einem Werktag.

05

Nachkontrolle

Wir prüfen ein- und ausgehend, ob jede Nummer korrekt zugestellt wird, und kontrollieren die übermittelte Rufnummernanzeige.

Was wir von Ihnen brauchen

Die meisten Verzögerungen entstehen an diesen vier Punkten — nicht an der Technik.

Exakte Anschlussinhaberdaten

Firmierung und Anschrift müssen mit dem Bestand des abgebenden Anbieters übereinstimmen, bis zur Rechtsform. Ein „GmbH“ gegen „GmbH & Co. KG“ genügt für eine Ablehnung.

Vollständige Rufnummernliste

Bei Blöcken die Blockgrenzen, bei Einzelnummern jede Nummer. Nachträgliche Ergänzungen bedeuten einen neuen Auftrag.

Kundennummer beim Abgeber

Die Vertrags- oder Kundennummer beschleunigt die Zuordnung erheblich.

Wunschtermin mit Puffer

Planen Sie die Umschaltung nicht auf den Tag einer Kampagne. Ein Werktag Unterbrechung ist zulässig und kommt vor.

Woran es in der Praxis hakt

Der häufigste Ablehnungsgrund ist kein technischer, sondern ein formaler: Die Daten im Portierungsauftrag weichen von denen ab, die der abgebende Anbieter führt. Eine veraltete Anschrift oder eine seit dem Vertragsschluss geänderte Firmierung reicht aus.

Der zweite häufige Fall sind Rufnummernblöcke, die nur vollständig portiert werden können. Wer nur einen Teil mitnehmen möchte, muss die Aufteilung vorher klären — nach der Umschaltung ist sie deutlich aufwendiger.

Kündigen Sie den alten Vertrag nicht vor der Portierung. Eine bereits freigegebene Nummer kann an den Nummernpool zurückfallen, und dann ist sie in aller Regel nicht mehr zu holen.

Häufige Fragen zur Portierung

Müssen wir beim alten Anbieter kündigen?

Nein — und Sie sollten es auch nicht vorab tun. Der Portierungsauftrag an uns löst den Wechsel aus. Eine vorzeitige Kündigung kann dazu führen, dass die Nummer verfällt.

Wie lange sind wir nicht erreichbar?

Die Unterbrechung darf einen Werktag nicht überschreiten. In der Praxis ist es meist ein kurzes Fenster am Umschalttag.

Können wir Ortsnetzrufnummern in ein anderes Ortsnetz mitnehmen?

Nein. Ortsnetzrufnummern bleiben an ihr Ortsnetz gebunden. Für einen neuen Standort brauchen Sie eine Nummer aus dem dortigen Ortsnetz.

Was kostet die Portierung?

Die Portierung zu XETEL berechnen wir nicht gesondert. Was Ihr bisheriger Anbieter berechnet, richtet sich nach Ihrem dortigen Vertrag.

Können wir nur einen Teil unserer Nummern mitnehmen?

Bei Einzelnummern ja. Bei Rufnummernblöcken hängt es davon ab, ob der Block geteilt werden kann — das klären wir vor dem Auftrag.

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